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Kreishandwerkerschaft Pforzheim


    

Wichtige Informationen
 
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu wichtigen Themen
 
12 zertifizierte Gabelstaplerfahrer
20. Juni 2012
 
12 zertifizierte Gabelstaplerfahrer
 
 
Mit insgesamt 12 Teilnehmern war der Staplerkurs der Kreishandwerkerschaft, welcher in den Räumlichkeiten des ebz (Theorie) und auf dem Werksgelände der SWP (Praxis) durchgeführt wurde, voll besetzt. Die Teilnehmer lernten dabei alles, was sie für das unfallfreie und sichere Bedienen von Staplern und Flurförderfahrzeugen benötigen.

Der Theorieteil wurde mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Und am Ende des Praxisteils stand eine Fahrprüfung, bei der das Erlernte vom Schulungsleiter Herrn Hübner (Logistikakademie Dornstadt) mit einem kurzen, praxisgerechten Fahrtest abgeprüft wurde. Ergebnis: alle 12 Teilnehmer (darunter auch eine Frau) hatten bestanden und dürfen künftig in ihren Betrieben gem. Verordnung der Berufsgenossschenschaften Gabelstapler bedienen.

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen
20. Juni 2012
 
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen
 
 
Auszubildende im Handwerk, die zwischen dem 01.04.2013 und 30.09.2013 ihre Lehre beenden würden und besonders qualifizierte Leistungen nachweisen, können ihre Lehrabschlussprüfung vor der regulären Ausbildungszeit ablegen. Die Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,

- das Zeugnis der Zwischenprüfung / des Teil 1 der Gesellenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,

- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat,

- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,

- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,

- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Wer Interesse an einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung hat, sollte sich bis spätestens 01. September 2012 bei der Handwerkskammer Karlsruhe melden. Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung und weitere Informationen gibt es bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich:

- Pforzheim unter 07231/428068-0,

Anträge und Fragen zur Zulassung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Sachgebietes Gesellenprüfung (0721/1600-151 oder 158) der Handwerkskammer Karlsruhe.

Bei Rückfragen zum Thema:
Eva Sitter, Tel. 0721/1600-151
sitter@hwk-karlsruhe.de

Berufspraktika im Ausland für Junghandwerker
19. Juni 2012
 
Berufspraktika im Ausland für Junghandwerker
 
 
VIMOB Pforzheim e.V. bietet bundesweit in Kooperation mit der SJR Betriebs GmbH - Stadtjugendring Pforzheim im Herbst 2012 Berufspraktika im Rahmen des EU-Programms LEONARDO DA VINCI / LEBENSLANGES LERNEN an.

Neu im Programm haben wir Dublin/ Irland!

Für die Gruppen

- in Vicenza/ Italien vom 26.08. bis 01.12.2012 (14 Wochen)
- in Totnes/ England vom 02.09. bis 08.12.2012 (14 Wochen)
- in Dublin/ Irland vom 02.09. bis 08.12.2012 (14 Wochen)
- in San Sebastián/ Spanien vom 02.09. bis 08.12.2012 (14 Wochen)

haben wir freie Plätze zur Verfügung.

Hier handelt es sich um ein 11-wöchige Berufspraktika im erlernten Beruf des Teilnehmers,
denen ein 3-wöchiger Sprachkurs in der Landessprache vorangestellt ist.

Auch können wir Praktikumplätze für 2013 in Italien, England, Irland und Spanien anbieten.

Die Zielgruppe sind hauptsächlich Handwerker, Kaufleute und Personen mit IHK-Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder beruflichen Erfahrungen haben.
Sie müssen 18 Jahre und älter sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Aber auch andere Berufsfelder können auf Anfrage angenommen werden.

Für alle Gruppen nehmen wir Bewerbungen an.

Das Auswahlverfahren läuft bereits für alle Gruppen bis Januar 2013.

Alle notwendigen aktuellen Informationen zu den Terminen und zum Programm finden Sie auf unserer Homepage www.vimob.de.

Die aktuelle Ausschreibung finden Sie unter www.vimob.de/pdf/starttermine.pdf.


VIMOB - Verein für Internationale Mobilität e.V.
Westliche 104
D-75172 Pforzheim
Tel.: +49 / (0) 7231 / 140039
Fax: +49 / (0) 7231 / 1559333
Skype: oschatzm
Internet: www.vimob.de
E-Mail: info@vimob.de

Ferienjobs - Berufsalltag live erleben
15. Juni 2012
 
Ferienjobs - Berufsalltag live erleben
 
 
Ferienjobs bieten jungen Leuten nicht nur die Chance, ihr Taschengeld aufzubessern. Hier haben sie vor allem Gelegenheit, ein paar Wochen den Berufsalltag live zu erleben. Sowohl für Arbeitgeber als auch für die jungen Leute gibt es hierbei allerdings eine Reihe von Dingen zu beachten.


Wissenwertes für Arbeitgeber

Vielen Unternehmen sind Schüler-Aushilfen in der Urlaubszeit sehr willkommen. Und wer weiß, vielleicht ist das sogar ein erster Schritt in die berufliche Zukunft der jungen Leute. Ferienjobs sind inzwischen heiß begehrt. Sie werden sicher nicht lange suchen müssen, um Ihr Team in der Ferienzeit zu ergänzen. Nachfolgende Hinweise sollten Sie auf jeden Fall berücksichtigen:

■Grundsätzlich müssen Ferienjobs so begrenzt sein, dass der Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigt werden.

■Für alle Aushilfen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt unter anderem die Sicherheit und Arbeitszeiten. Schüler dürfen nur Tätigkeiten ausüben, die sie nicht körperlich überfordern und keine Gefahren für die Gesundheit bergen. Fließband- oder Akkordarbeit; Arbeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm sind tabu.

■Für einen Ferienjob müssen die Jugendlichen mindestens 15 Jahre alt sein. 13- und 14-jährigen Schülern ist es unter Umständen erlaubt, leichte Tätigkeiten zu übernehmen – allerdings nur für maximal für zwei Stunden am Tag. Das sind zum Beispiel Zeitungen austragen, Babysitten oder kleinere Botengänge.

■Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können pro Kalenderjahr in den Schulferien für maximal vier Wochen (= 20 Tage) beschäftigt werden. An 5 Tagen in der Woche darf bis zu 8 Stunden gearbeitet werden, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. Samstags und sonntags gilt ein generelles Arbeitsverbot. Ausnahmen gibt es nur für einige Tätigkeiten, z. B. in Verkaufsstellen, Gaststätten und Krankenhäusern.

■Klar geregelt sind auch die Pausen: Diese müssen mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden und 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden betragen.

■Schülerinnen und Schüler müssen für einen Ferienjob über den Betrieb unfallversichert werden. Der Arbeitgeber muss bei einem Arbeitsunfall den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren. Bei Ferienjobs fallen für Schüler keine Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre IKK classic.


Besonderheiten bei Schulabgängern

Wird der Ferienjob oder das Praktikum zur Überbrückung der Zeit bis zum Lehrbeginn genutzt, sind die Schüler vom Arbeitgeber bereits wie Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden (Versicherungspflicht wegen Berufsmäßigkeit). Sehr häufig wird dann in diesem Fall einfachheitshalber gleich die Krankenkasse gewählt, bei der der Jugendliche vorher familienversichert war. Worauf häufig jedoch nicht geachtet wird: Mit Beginn der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt auch die 18-monatige Bindungszeit in Kraft. Deshalb sollten Arbeitgeber bereits im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums oder Ferienjobs über das Kassenwahlrecht aufklären. Dann steht dem Wunsch, bei der IKK classic versichert zu sein, nichts entgegen.

Mehr hierzu unter www.ikk-classic.de/index.php?id=1644

Vortrag "Brustoperation"
11. Juni 2012
 
Vortrag "Brustoperation"
 
 
Brustkrebs ist mittlerweile die häufigste Krebserkrankung der Frau, denn inzwischen erkrankt jede 9. Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Pro Jahr sind bereits 50.000 Neuerkrankungen zu beklagen.

Bei Brustkrebs und deren Vorstufen kann die Brust in 70-80% der Fälle erhalten werden. In den verbleibenden 20-30% der Fälle muss zwar die Brust entfernt werden, zugleich aber kann die Brust wieder aufgebaut werden, dank sehr guter - auch neuer - operativer Möglichkeiten. Ein solcher Wiederaufbau kann auch erfolgen bei prophylaktischer Brustentfernung bei genetischer Belastung. Darüber hinaus wächst der Wunsch nach plastischer Korrektur der Brust. Jede Frau hat ein Recht auf das bestmögliche Ergebnis!

Was ist heute machbar in der plastischen und wiederherstellenden Brustchirurgie bei Brustkrebs, Fehlbildungen und kosmetischer Brustkorrektur
Über diesen gesamten Themenbereich sollte jede Frau informiert sein, nicht nur im Akutfall, sondern am Besten auch vorsorglich.

Daher bietet die Kreishandwerkerschaft eine Informationsveranstaltung speziell zu diesem Thema an.

Termin: Mittwoch, 25. Juli 2012, 19.00 Uhr
Ort: ebz Energie- und Bauberatungszentrum (Schulungsraum), Am Mühlkanal 16 in Pforzheim (Gewerbegebiet Brötzinger Tal neben Stadtwerken)

Frau Dr. Stefanie Buchen (Bild) ist Leitende Oberärztin und Zertifizierte Brustoperateurin am Brustzentrum des Klinikum Pforzheim. Sie hat umfangreiche Erfahrungen und gibt Ihnen einen Einblick in die modernen Methoden der Brustchirurgie, mit deren Möglichkeiten und Grenzen; über die Operationen bei Krankheiten, bei Fehlbildungen, bis hin zur plastischen Korrektur.

Eintritt frei! Anmeldungen erbeten unter 07231-313140 oder per Fax an 07231-314681 oder Mail an info@kh-pforzhiem.de

Bildquelle: pz-news.de

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